Allgemeine Vertragsbedingungen

Ferienwohnung „Ferien am Tempziner See“

 

 

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter ist abgeschlossen, wenn die Buchung vom Vermieter bestätigt ist. Trifft die Anzahlung von 20 % nicht bis zu dem in der Abschlags­rechnung vereinbarten Termin beim Vermieter nicht ein, so kann dieser ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Die Restzahlung ist vier Wochen vor dem Anreisetermin an das in der Abschlagsrechnung angegebene Konto zu entrichten.

 

Im Mietpreis enthalten sind neben den Übernachtungskosten für 2 Personen auch Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Spül- und Putzmittel, Müllbeutel sowie Fahrradausleihe und  Endreinigung.

 

2. Nebenkosten

Außer Strom- und Wasserverbrauch sind alle Nebenkosten im Mietpreis inbegriffen.

Der Verbrauch an Strom und Wasser wird am Abreisetag nach Ablesung fällig und ist vor Ort in bar zu entrichten.

 

3. Beginn und Ende der Beherbergung

Der Gast hat das Recht, die Ferienwohnung am Anreisetag ab 15:00 Uhr zu beziehen.

Die Ferienwohnung ist durch den Gast am Abreisetag bis 10:00 Uhr freizumachen.

 

4. Rücktritt/Stornierung

Der Gast kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

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bis 42 Tage vor Anreise

20,00 € Bearbeitungsgebühr

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41 bis 10 Tage vor Anreise

70 % des Mietpreises

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9 bis 0 Tage vor Anreise

90 % des Mietpreises

Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter. (An Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag.)

Bei vorzeitigem Mietabbruch oder Nichtantritt bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.

 

5. Übergabe des Mietobjektes, Beanstandungen:

Die Ferienwohnung wird dem Gast in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Gast dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Andernfalls gilt die Ferienwohnung als in einwandfreiem Zustand übergeben.

 

6. Sorgfältiger Gebrauch

Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren.

Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Reservierung aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt.

Verstößt der Gast in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

 

7. Beistellung einer Ersatzunterkunft

Verhindert höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare Maßnahmen oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Gast ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

 

 

 

8. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

 

Das Parken von Fahrzeugen aller Art inklusive das Abstellen von mitgebrachten Fahrrädern auf oder vor dem Grundstück des Vermieters geschieht auf eigene Gefahr des Gastes. Eine Haftung durch den Vermieter wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

9.Tierhaltung

Das Mitbringen von Tieren in die Ferienwohnung ist nicht erlaubt.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist 19412 Blankenberg. Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungs­betrieb wird das für das Ferienobjekt sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.